Handelsregister · HRB 4662

Chronologischer Auszug

Toyozumi Power Marketing GmbH · Amtsgericht Königstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.01.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Toyozumi Power Marketing GmbH

b)
Königstein im Taunus

c)
Der Handel mit genehmigungsfreien Waren
aller Art, Import und Export,
Firmenberatung und Koordinierung,
insbesondere im Bereich Absatzförderung.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Toyozumi, Koichi, Kaufmann, Königstein im
Taunus
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.06.1997 zuletzt geändert am
25.07.1997
a)
16.12.2003
Turan

b)
Tag der ersten
Eintragung: 15.10.1997
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 23 ff. Sonderband
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG v.A.w eingetragen
als
Geschäftsanschrift:
Steinweg 7, 61462 Königstein im Taunus
a)
16.12.2009
Reinhard

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.