Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.04.1976 zuletzt geändert am 24.05.2004
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 1 Abs. 2 (Zweck), 2 Abs. 1, 3, 4, 5, 7, 8 (Mitgliedschaft, Organe des Verbandes) und 3 Abs. 2 und 3 (Schlussbestimmungen).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.07.1976. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 60-62 SB;
Protokolle Bl. 3-9 SB; Neue Satzung Bl. 10 SB.
Protokoll Bl. 17ff SB;
Protokoll Bl. 33ff SB;
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus den amtlichen ersten Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden, dem geschäftsführenden Vorstand, dessen Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.