Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1. und der 2. stellvertretende Vorsitzende und sechs Beisitzer. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Einer der stellvertretenden Vorsitzenden ist zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 30 ff d.A. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.09.2006.
Im Zuge der Umschreibung der Registerkarte auf EDV wurde die Eintragung zu lfd. Nr. 1 Spalte 3 b von Amts wegen ergänzt am 21.09.2006.
Satzung Blatt 129, 130 Band II der Akten
Satzung
Satzung vom 18.01.1996 zuletzt geändert am 11.03.2004
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 6 Abs 2 (Einladungsform), in § 6 Abs. 5 (Stimmrecht) und die Abänderung der Begriffsbestimmung in der Satzung von Fremdenverkehr in Tourismus beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.