1. Die Entwicklung und die Förderung von Tourismus und des Kurwesens sowie der Gesundheitspflege im Gebiet der Stadt Geestland. Sie betreibt und unterhält nach Möglichkeit alle zur Durchführung dieser Aufgabe erforderlichen und vorhandenen Infrastruktureinrichtungen. Ferner darf sie solche Einrichtungen an- und verpachten sowie unterverpachten. 2. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben im Tourismus, der Gesundheitspflege und Förderung der Heilfürsorge sowie für den Sport- und Freizeitbereich übernehmen. Zur Förderung des Gesellschaftsgegenstandes kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Manuel Kuhn
Geestland
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Gabi Kasten
Geestland
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Satzung Blatt 127 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.09.2005.
Gesellschaftsvertrag Blatt 167 - 174 Sonderband
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.10.1994 zuletzt geändert am 01.07.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Aufsichtsrat) und § 10 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2015 hat aufgrund der Zusammenlegung der Stadt Langen und des Fleckens Bad Bederkesa die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital), 6 (Geschäftsführung und Vertretung), 7 (Aufsichtsrat), 8 (Aufgaben des Aufsichtsrates), die Streichung von § 9 (Beirat) und die damit verbundene Aufrückung der nachfolgenden §§, sowie die inhaltliche Änderung der §§ 9 (Gesellschafterversammlung), 11 (Nachschusspflicht), 12 (Prüfung), 13 (Ausscheiden, Auseinandersetzung), 14 (Bekanntmachungen), 15 (Verschwiegenheitspflicht) und 16 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist gemäß §§ 301 ff. Umwandlungsgesetz vom 28.10.1994 durch Umwandlung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Bederkesa aufgrund des Umwandlungsbeschlusses sowie des Gesellschaftsvertrages vom 26.09.1995 entstanden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.