Die Förderung des Tourismus, insbesondere der Betrieb touristischer Einrichtungen in der Gemeinde Wingst, und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, u.a. die pachtweise Übernahme der Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens der Gemeinde Wingst.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jan Kohrs
Wingst
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Pierre Grothmann
Geestland
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Einem oder mehreren Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Bl. 10-16 d. Sdb. Tag der ersten Eintragung: 05.06.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.09.2005.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.01.1996
Die Gesellschafterversammlung hat am 05.03.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen, die Firma und den Unternehmensgegenstand zu ändern sowie den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Gewinnverteilung und Verlustabdeckung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.