Der Vertrieb von trenntechnologischen Geräten, Systemen und Materialien zu Reinigung biologisch aktiver Substanzen und die Beratung und wissenschaftliche Unterstützung der Anwender dieser Reinigungsgeräte, insbesondere im englischsprachigen Ausland.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Kosuke Araki
King of Prussia
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Godfried Roesems
Tessenderlo-Ham
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 4
Fall 5
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Eintragung vom 21.05.2024 gemäß § 17 HRV hinsichtlich des Wohnorts von Amts wegen berichtigt.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.04.1989 mit Nachtrag vom 19.05.1989, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Stuttgart (bisher Amtsgericht Stuttgart HRB 13491) nach Griesheim beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Aufsichtsrat) beschlossen.
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