Handelsregister · HRB 25922

Registerinformationen

TOPMED Medical Products Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Koblenz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
TOPMED Medical Products Verwaltungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bendorf
Geschäftsanschrift
In der Langfuhr 26, 56170 Bendorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 25922
Gericht
Amtsgericht Koblenz
Letzte Eintragung
01.04.2021
Abrufstand
23.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in der Firma "TOPMED Medical Products GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Bendorf, welche den Großhandel mit und die Vermittlung von medizinisch-technischen Geräten und Einrichtungen sowie Produkten des Arzt-, Krankenhaus- und Laborbedarfes und die Fertigstellung derselben zum Gegenstand hat.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Thomas Opper

Mendig

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Raphael Rüdiger Opper

Neuwied

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Berichtigung zu Lfd.-Nr. 1 wegen Übertragungsfehler von Amts wegen eingetragen.
  • Fall 3

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 28.03.1991, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.2 (Sitz) und § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Sitzverlegung von Neuwied (bisher Amtsgericht Montabaur HRB 12406) nach Bendorf sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.