Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung und Geschäftsführung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung der Firma TOPP-REFF 2000 Edelstahl-Technik GmbH & Co. KG mit Sitz in Attendorn, die die technische Entwicklung der Bearbeitung von Edelstahl sowie die Herstellung, den Verkauf und den Vertrieb der so hergestellten Artikel und den Handel und Verkauf von Bootszubehör aller Art zum Gegenstand hat.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dirk Sturm
Lennestadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 7 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 22.04.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 906 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 07.04.2004.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.03.1997
Die Gesellschafterversammlung hat am 5. Oktober 2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 5. Oktober 2010 hat weiter eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 8 (Gesellschafterbeschlüsse), § 14 (Liquidation der Gesellschaft) und § 15 (Bekanntmachung der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung nach Finnentrop sowie den Wegfall von § 17 (Kosten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.