die Musikproduktion und ein Musikverlag sowie eine Künstleragentur.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilt und kann jeder Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, so daß er die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vertreten kann.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Klaus Derichs
Niederkrüchten
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2009
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.