Handelsregister · VR 5164

Registerinformationen

Tollhaus-Verein zur gemeinsamen Kinderbetreuung e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Tollhaus-Verein zur gemeinsamen Kinderbetreuung e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stuttgart

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 5164
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
10.06.2025
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Felix Reiser

Stuttgart

Vorstand

Tobias Track

Stuttgart

Vorstand

Stefan Walter Büttner

Stuttgart

Vorstand

Johannes Somfleth

Stuttgart

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 29.02.1992 mit Nachtrag vom 23.04.1992 zuletzt geändert am 20.11.2002
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 5 (Mitgliedsbeiträge) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.11.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 28.07.1992
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 36/39
  • Geänderte Satzung: Sonderband 2 Blatt 105
  • Geänderte Satzung: Sonderband 2 Blatt 109
  • Änderungsbeschluss: Sonderband 2 Blatt Bl. 110 Satzung: Sonderband 2 Blatt Bl. 111
  • Änderungsbeschluss: Sonderband 2 Blatt 121; Wortlaut der Satzung: Sonderband 2 Blatt 122

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.