Handelsregister · HRB 117369

Chronologischer Auszug

tokentus investment AG · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
tokentus investment AG

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
c/o WeWork, Taunusanlage 8, 60329
Frankfurt am Main

c)
- das Halten, Verwalten und die Verwertung
von Gesellschaftsanteilen an
Tochtergesellschaften und die Beteiligung
an anderen Gesellschaften mit Sitz im Inund Ausland,

- die Erbringung von
Managementleistungen jedweder Art (z.
Bsp. wie Vertrieb, Projektmanagement,
Coaching usw.),
der Kauf, das Halten und der Verkauf von
Krypto-Assets und Tokens,

- die sowohl kommerzielle als auch nicht
kommerzielle Wissensvermittlung rund um
die Distributed-Ledger-Technologie
(englisch für Technik verteilter
Kassenbücher - kurz "DLT"), Krypto-Assets
und Tokens, ggf. auch durch
Zugänglichmachung von Info-Materialien,
Podcasts und Videos usw. auf der Website
der Gesellschaft und / oder auf bzw. in
anderen Medien, und

- die grds. provisionspflichtige Vermittlung
von Geschäften jedweder Art, insbesondere
von Software-Projekten.

Die Erbringung von Finanzdienstleistungen
im Sinne des Gesetzes über das
Kreditwesen (KWG) oder die Betätigung als
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ist
nicht Gegenstand des Unternehmens.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne der
Gewerbeordnung (GewO) werden ebenfalls
nicht durchgeführt.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Michel, Oliver, Rödermark, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 31.07.2019
a)
25.11.2019
Faldus

b)
Fall 1
2a)
Die Hauptversammlung vom 31.07.2019 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um bis zu 3.000.000,00 EUR beschlossen.
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird
ungültig, wenn er nicht bis zum Ablauf des 29.01.2020
(einschließlich) durchgeführt und entsprechend die (einmalige)
Barkapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird.
a)
19.12.2019
Faldus

b)
Fall 2
32.255.000,00
EUR
a)
Der Vorstand hat mit Beschlussfassung vom 27.11.2019 und
Zustimmungsbeschlüssen des Aufsichtsrats vom 28.11.2019
und 23.12.2019 die Erhöhung des Grundkapitals um
2.205.000,00 EUR sowie die Änderung des § 3 (Grundkapital)
der Satzung beschlossen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

Die Hauptversammlung vom 27.12.2019 hat die Änderung des
§ 3 (Grundkapital -, genehmigtes Kapital) und § 7 (Der
Aufsichtsrat - Zusammensetzung, Amtsdauer, Vergütung)
beschlossen.

Die Hauptversammlung vom 27.12.2019 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um bis zu 1.500.000,00 EUR beschlossen.
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird
ungültig, wenn er nicht bis zum Ablauf des 26.06.2024
(einschließlich) durchgeführt und entsprechend die (einmalige)
Barkapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
27.12.2019 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23.12.2024
mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.127.500,00
EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals
zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/I).
a)
13.01.2020
Faldus

b)
Fall 3
4a)
Eintragung der lfd. Nr. 3 berichtigt, nun:
Die Hauptversammlung vom 27.12.2019 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um bis zu 1.500.000,00 EUR beschlossen.
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird
ungültig, wenn er nicht bis zum Ablauf des 26.06.2020
(einschließlich) durchgeführt und entsprechend die (einmalige)
Barkapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird.
a)
21.01.2020
Dittberner

b)
Fall 4
52.855.000,00
EUR
a)
Die am 27.12.2019 beschlossene Erhöhung des
Grundkapitals ist in Höhe von 600.000,00 EUR durchgeführt.
§ 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung ist
durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 09.04.2020 geändert.
a)
26.04.2020
Dittberner

b)
Fall 5
63.982.500,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Hauptversammlung vom 27.12.2019
erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um
1.127.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des
Aufsichtsrates vom 26.03.2021 ist § 3 der Satzung (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals) geändert.
a)
07.04.2021
Dittberner

b)
Fall 9
7a)
Datum der Beschlussfassung von Amts wegen berichtigt, nun:
Aufgrund der durch Hauptversammlung vom 27.12.2019
erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um
1.127.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des
Aufsichtsrates vom 19.03.2021 ist § 3 der Satzung (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals) geändert.
a)
17.04.2021
Dittberner

b)
Fall 10
8c)
- das Halten, Verwalten und die Verwertung
von Gesellschaftsanteilen an
Tochtergesellschaften und die Beteiligung
an anderen Gesellschaften mit Sitz im Inund Ausland,

- die Erbringung von
Managementleistungen jedweder Art (z.
Bsp. wie Vertrieb, Projektmanagement,
Coaching usw.),

- das Zeichnen, die Entgegennahme, der
Kauf, das Halten, der Tausch und der
Verkauf von Krypto-Assets und Token
jedweder Ausprägung und zwar gleichgültig
ob einmalig oder mehrmalig und
unabhängig davon, ob die Token von
Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft
oder von Dritten begeben werden,

- die sowohl kommerzielle als auch nicht
kommerzielle Wissensvermittlung rund um
die Distributed-Ledger-Technologie
(englisch für Technik verteilter
Kassenbücher - kurz "DLT"), Krypto-Assets
und Tokens, ggf. auch durch
Zugänglichmachung von Info-Materialien,
Podcasts und Videos usw. auf der Website
der Gesellschaft und / oder auf bzw. in
anderen Medien, und

- die grds. provisionspflichtige Vermittlung
von Geschäften jedweder Art, insbesondere
von Software-Projekten.

Die Erbringung von Finanzdienstleistungen
im Sinne des Gesetzes über das
Kreditwesen (KWG) oder die Betätigung als
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ist
nicht Gegenstand des Unternehmens.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne der
Gewerbeordnung (GewO) werden ebenfalls
nicht durchgeführt.
a)
Die Hauptversammlung vom 06.07.2021 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um bis zu 20.000.000,00 EUR beschlossen.
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird
ungültig, wenn er nicht bis zum Ablauf des 05.01.2022
(einschließlich) durchgeführt und entsprechend die (einmalige)
Barkapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird.
Die Hauptversammlung vom 06.07.2021 hat die Änderung der
Satzung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) , 3
(Grundkapital), 7 (Zusammensetzung, Amtsdauer,
Vergütung), 9 (Einberufung des Aufsichtsrats und
Beschlussfassung), 11 (Einberufung der Hauptversammlung),
12 (Teilnahmebedingungen) und 14 (Beschlüsse,
Niederschrift, Stimmrecht) beschlossen.

b)
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 06.07.2021 um bis zu 250.000,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2021/I).
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 06.07.2021 um bis zu 1.741.250,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2021/II).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
06.07.2021 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 05.07.2026
mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.991.250,00
EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals
zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2021/I).
a)
19.07.2021
Zentgraf

b)
Fall 11
94.380.750,00
EUR
a)
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 06.07.2021
erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um
398.250,00 EUR auf 4.380.750,00 EUR durchgeführt. Durch
Beschluss des Aufsichtsrats vom 31.08.2021 ist die Satzung
in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes
Kapital) geändert.

b)
Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 06.07.2021 (Genehmigtes Kapital
2020/1) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch
1.593.000,00 EUR.
a)
23.09.2021
Dittberner

b)
Fall 12
10b)
Berichtigung zum genehmigten Kapital v.A.w.
Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 06.07.2021 (Genehmigtes Kapital
2021/1) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch
1.593.000,00 EUR.
a)
19.10.2021
Krämer

b)
Fall 14
118.430.750,00
EUR
a)
Die am 06.07.2021 beschlossene Erhöhung des
Grundkapitals ist in Höhe von 4.050.000,00 EUR
durchgeführt. § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der
Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom
12.11.2021 geändert.
a)
03.12.2021
Dittberner

b)
Fall 15
12a)
Die Hauptversammlung vom 05.07.2022 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um bis zu 10.000.000,00 EUR beschlossen.
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird
ungültig, wenn er nicht bis zum Ablauf des 04.01.2023
(einschließlich) durchgeführt und entsprechend die (einmalige)
Barkapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird.
Die Hauptversammlung vom 05.07.2022 hat die Änderung der
Satzung in § 3 (Grundkapital) beschlossen.
b)
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 05.07.2022 um bis zu 350.000,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2022/I).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
05.07.2022 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 04.07.2027
mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 2.622.375,00
EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals
zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2022/I).
a)
28.07.2022
Dittberner

b)
Fall 16
13c)
Das Halten, Verwalten und die Verwertung
von Gesellschaftsanteilen an
Tochtergesellschaften und die Beteiligung
an anderen Gesellschaften sowie an
jeweiligen Fondsgesellschaften oder
sonstigen Vermögensmassen (ggf. jeweils
mit mehrstöckiger Struktur) mit jeweiligem
Sitz im In- und Ausland, die Erbringung von
Managementleistungen jedweder Art (z.
Bsp. wie Vertrieb, Projektmanagement,
Coaching usw.), das Zeichnen, die
Entgegennahme, der Kauf, das Halten, der
Tausch und der Verkauf von Krypto-Assets
und von Token jedweder Ausprägung, und
zwar gleichgültig ob einmalig oder
mehrmalig und unabhängig davon, ob die
Token von Beteiligungsunternehmen der
Gesellschaft oder von Dritten, insbesondere
auch von Fondsgesellschaften und von
sonstigen Vermögensmassen, begeben
werden, die sowohl kommerzielle als auch
nicht kommerzielle Wissensvermittlung
rund um die Distributed-Ledger-
Technologie (englisch für Technik verteilter
Kassenbücher - kurz "DLT"), Krypto-Assets
und Tokens, ggf. auch durch
Zugänglichmachung von Info-Materialien,
Podcasts und Videos usw. auf der Website
der Gesellschaft und / oder auf bzw. in
anderen Medien,
und die grds. provisionspflichtige
Vermittlung von Geschäften jedweder Art,
insbesondere von Software-Projekten. Die
Erbringung von Finanzdienstleistungen im
Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen
(KWG) oder die Betätigung als
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ist
nicht Gegenstand des Unternehmens.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne der
Gewerbeordnung (GewO) werden ebenfalls
nicht durchgeführt. Gegenstand des
Unternehmens sind alle sonstigen, mit dem
vorgenannten Geschäftszweck in
Zusammenhang stehenden
Handelsgeschäfte, Handlungen und
Rechtsgeschäfte aller Art, insbesondere
alle mit dem Unternehmensgegenstand im
Zusammenhang stehenden Beratungs-,
Dienst- und Werkleistungen; diese und
sämtliche in dieser Ziffer 2.1 genannten
Tätigkeiten dürfen ausgeführt werden,
wenn diese erlaubnis- bzw.
genehmigungsfrei sind oder eine hierfür
gesetzlich erforderliche Erlaubnis und /
oder behördliche Genehmigung vorliegt.
Rechts- und Steuerberatung ist nicht
Gegenstand des Unternehmens.
a)
Die Hauptversammlung vom 11.07.2023 hat die Änderung der
Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 7 (Der
Aufsichtsrat: Zusammensetzung, Amtsdauer, Vergütung), § 13
(Vorsitz der Hauptversammlung) und § 14 (Beschlüsse,
Niederschrift, Stimmrecht) beschlossen.
a)
04.08.2023
Faldus

b)
Fall 17

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.