Handelsregister · HRB 117369
Chronologischer Auszug
tokentus investment AG · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) tokentus investment AG b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: c/o WeWork, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main c) - das Halten, Verwalten und die Verwertung von Gesellschaftsanteilen an Tochtergesellschaften und die Beteiligung an anderen Gesellschaften mit Sitz im Inund Ausland, - die Erbringung von Managementleistungen jedweder Art (z. Bsp. wie Vertrieb, Projektmanagement, Coaching usw.), der Kauf, das Halten und der Verkauf von Krypto-Assets und Tokens, - die sowohl kommerzielle als auch nicht kommerzielle Wissensvermittlung rund um die Distributed-Ledger-Technologie (englisch für Technik verteilter Kassenbücher - kurz "DLT"), Krypto-Assets und Tokens, ggf. auch durch Zugänglichmachung von Info-Materialien, Podcasts und Videos usw. auf der Website der Gesellschaft und / oder auf bzw. in anderen Medien, und - die grds. provisionspflichtige Vermittlung von Geschäften jedweder Art, insbesondere von Software-Projekten. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) oder die Betätigung als Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) werden ebenfalls nicht durchgeführt. | 50.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Michel, Oliver, Rödermark, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 31.07.2019 | a) 25.11.2019 Faldus b) Fall 1 | |
| 2 | a) Die Hauptversammlung vom 31.07.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 3.000.000,00 EUR beschlossen. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn er nicht bis zum Ablauf des 29.01.2020 (einschließlich) durchgeführt und entsprechend die (einmalige) Barkapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird. | a) 19.12.2019 Faldus b) Fall 2 | ||||
| 3 | 2.255.000,00 EUR | a) Der Vorstand hat mit Beschlussfassung vom 27.11.2019 und Zustimmungsbeschlüssen des Aufsichtsrats vom 28.11.2019 und 23.12.2019 die Erhöhung des Grundkapitals um 2.205.000,00 EUR sowie die Änderung des § 3 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 27.12.2019 hat die Änderung des § 3 (Grundkapital -, genehmigtes Kapital) und § 7 (Der Aufsichtsrat - Zusammensetzung, Amtsdauer, Vergütung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 27.12.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.500.000,00 EUR beschlossen. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn er nicht bis zum Ablauf des 26.06.2024 (einschließlich) durchgeführt und entsprechend die (einmalige) Barkapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.12.2019 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23.12.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.127.500,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/I). | a) 13.01.2020 Faldus b) Fall 3 | |||
| 4 | a) Eintragung der lfd. Nr. 3 berichtigt, nun: Die Hauptversammlung vom 27.12.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.500.000,00 EUR beschlossen. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn er nicht bis zum Ablauf des 26.06.2020 (einschließlich) durchgeführt und entsprechend die (einmalige) Barkapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird. | a) 21.01.2020 Dittberner b) Fall 4 | ||||
| 5 | 2.855.000,00 EUR | a) Die am 27.12.2019 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 600.000,00 EUR durchgeführt. § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 09.04.2020 geändert. | a) 26.04.2020 Dittberner b) Fall 5 | |||
| 6 | 3.982.500,00 EUR | a) Aufgrund der durch Hauptversammlung vom 27.12.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.127.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.03.2021 ist § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. | a) 07.04.2021 Dittberner b) Fall 9 | |||
| 7 | a) Datum der Beschlussfassung von Amts wegen berichtigt, nun: Aufgrund der durch Hauptversammlung vom 27.12.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.127.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.03.2021 ist § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. | a) 17.04.2021 Dittberner b) Fall 10 | ||||
| 8 | c) - das Halten, Verwalten und die Verwertung von Gesellschaftsanteilen an Tochtergesellschaften und die Beteiligung an anderen Gesellschaften mit Sitz im Inund Ausland, - die Erbringung von Managementleistungen jedweder Art (z. Bsp. wie Vertrieb, Projektmanagement, Coaching usw.), - das Zeichnen, die Entgegennahme, der Kauf, das Halten, der Tausch und der Verkauf von Krypto-Assets und Token jedweder Ausprägung und zwar gleichgültig ob einmalig oder mehrmalig und unabhängig davon, ob die Token von Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft oder von Dritten begeben werden, - die sowohl kommerzielle als auch nicht kommerzielle Wissensvermittlung rund um die Distributed-Ledger-Technologie (englisch für Technik verteilter Kassenbücher - kurz "DLT"), Krypto-Assets und Tokens, ggf. auch durch Zugänglichmachung von Info-Materialien, Podcasts und Videos usw. auf der Website der Gesellschaft und / oder auf bzw. in anderen Medien, und - die grds. provisionspflichtige Vermittlung von Geschäften jedweder Art, insbesondere von Software-Projekten. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) oder die Betätigung als Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) werden ebenfalls nicht durchgeführt. | a) Die Hauptversammlung vom 06.07.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 20.000.000,00 EUR beschlossen. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn er nicht bis zum Ablauf des 05.01.2022 (einschließlich) durchgeführt und entsprechend die (einmalige) Barkapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird. Die Hauptversammlung vom 06.07.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) , 3 (Grundkapital), 7 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Vergütung), 9 (Einberufung des Aufsichtsrats und Beschlussfassung), 11 (Einberufung der Hauptversammlung), 12 (Teilnahmebedingungen) und 14 (Beschlüsse, Niederschrift, Stimmrecht) beschlossen. b) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.07.2021 um bis zu 250.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.07.2021 um bis zu 1.741.250,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/II). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.07.2021 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 05.07.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.991.250,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2021/I). | a) 19.07.2021 Zentgraf b) Fall 11 | |||
| 9 | 4.380.750,00 EUR | a) Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 06.07.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 398.250,00 EUR auf 4.380.750,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 31.08.2021 ist die Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. b) Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 06.07.2021 (Genehmigtes Kapital 2020/1) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 1.593.000,00 EUR. | a) 23.09.2021 Dittberner b) Fall 12 | |||
| 10 | b) Berichtigung zum genehmigten Kapital v.A.w. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 06.07.2021 (Genehmigtes Kapital 2021/1) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 1.593.000,00 EUR. | a) 19.10.2021 Krämer b) Fall 14 | ||||
| 11 | 8.430.750,00 EUR | a) Die am 06.07.2021 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 4.050.000,00 EUR durchgeführt. § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.11.2021 geändert. | a) 03.12.2021 Dittberner b) Fall 15 | |||
| 12 | a) Die Hauptversammlung vom 05.07.2022 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 10.000.000,00 EUR beschlossen. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn er nicht bis zum Ablauf des 04.01.2023 (einschließlich) durchgeführt und entsprechend die (einmalige) Barkapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird. Die Hauptversammlung vom 05.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital) beschlossen. b) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2022 um bis zu 350.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2022 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 04.07.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 2.622.375,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2022/I). | a) 28.07.2022 Dittberner b) Fall 16 | ||||
| 13 | c) Das Halten, Verwalten und die Verwertung von Gesellschaftsanteilen an Tochtergesellschaften und die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie an jeweiligen Fondsgesellschaften oder sonstigen Vermögensmassen (ggf. jeweils mit mehrstöckiger Struktur) mit jeweiligem Sitz im In- und Ausland, die Erbringung von Managementleistungen jedweder Art (z. Bsp. wie Vertrieb, Projektmanagement, Coaching usw.), das Zeichnen, die Entgegennahme, der Kauf, das Halten, der Tausch und der Verkauf von Krypto-Assets und von Token jedweder Ausprägung, und zwar gleichgültig ob einmalig oder mehrmalig und unabhängig davon, ob die Token von Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft oder von Dritten, insbesondere auch von Fondsgesellschaften und von sonstigen Vermögensmassen, begeben werden, die sowohl kommerzielle als auch nicht kommerzielle Wissensvermittlung rund um die Distributed-Ledger- Technologie (englisch für Technik verteilter Kassenbücher - kurz "DLT"), Krypto-Assets und Tokens, ggf. auch durch Zugänglichmachung von Info-Materialien, Podcasts und Videos usw. auf der Website der Gesellschaft und / oder auf bzw. in anderen Medien, und die grds. provisionspflichtige Vermittlung von Geschäften jedweder Art, insbesondere von Software-Projekten. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) oder die Betätigung als Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) werden ebenfalls nicht durchgeführt. Gegenstand des Unternehmens sind alle sonstigen, mit dem vorgenannten Geschäftszweck in Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte, Handlungen und Rechtsgeschäfte aller Art, insbesondere alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Beratungs-, Dienst- und Werkleistungen; diese und sämtliche in dieser Ziffer 2.1 genannten Tätigkeiten dürfen ausgeführt werden, wenn diese erlaubnis- bzw. genehmigungsfrei sind oder eine hierfür gesetzlich erforderliche Erlaubnis und / oder behördliche Genehmigung vorliegt. Rechts- und Steuerberatung ist nicht Gegenstand des Unternehmens. | a) Die Hauptversammlung vom 11.07.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 7 (Der Aufsichtsrat: Zusammensetzung, Amtsdauer, Vergütung), § 13 (Vorsitz der Hauptversammlung) und § 14 (Beschlüsse, Niederschrift, Stimmrecht) beschlossen. | a) 04.08.2023 Faldus b) Fall 17 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.