Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung und der Beratung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, muss dieser Rechtsanwalt sein. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Im Falle der Gesamtvertretung muss mindestens einer der Handelnden Rechtsanwalt sein. Die Gesellschafterversammlung kann auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer allen oder einzelnen von ihnen Einzelvertretungsbefugnis erteilen, sofern sie Rechtsanwälte sind. Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Schulze-Oechtering
Tönisvorst
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Helmut Leo Siebing
Krefeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Heinrich Peter Benen
Wachtendonk
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Jens Burgsmüller
Mülheim an der Ruhr
Einzelprokura Prokurist(in)
Jan Dwornig
Mülheim an der Ruhr
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2016
Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Gesellschafter), § 7 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 8 (Geschäftsführer), § 12 (Abtretung und Belastung von Geschäftsanteilen) , § 13 (Vererbung von Geschäftsanteilen), § 15 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und in § 24 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Freitext
Berichtigung zur Eintragung vom 26.01.2024
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.