die Unternehmensberatung auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen sowie die Personalberatung und Personalvermittlung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Helmut Maier
Königswinter
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Alexander Maier
Königswinter
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.02.2001
Gesellschaftsvertrag Blatt 8-21 Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.04.2002.
Formwechsel
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.03.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.03.2014 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.03.2014 Teile des Vermögens der FORUMFINANZ Vermögensberatungs- und Vermittlungs-AG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 9257) zum Stchtag 01.01.2014 als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.