Handelsregister · HRB 19905
Chronologischer Auszug
TMA-GmbH · Amtsgericht Osnabrück
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) WAAL Wirtschaftsagentur Artland GmbH b) Quakenbrück c) Verbesserung der Attraktivität sowie des Images des Standortes Artland für Unternehmen und Arbeitnehmer sowie Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur und Entwicklung; Förderung der vor Ort ansässigen Betriebe, der Neuansiedlungen und Neugründungen mit dem Ziel, Arbeitsstätten und -plätze zu erhalten und zu schaffen. - Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinden der Samtgemeinde Artland, die Unterstützung der dort ansässigen Wirtschaftsunternehmen, die Förderung von Neuansiedlungen wirtschaftlicher Betriebe und Unternehmungen und die Wahrnehmung der damit zusammenhängenden Aufgaben. In diesem Rahmen nimmt die Gesellschaft insbesondere folgende Aufgaben wahr: - Betreuung und Begleitung bestehender oder ansiedlungswilliger Unternehmen - konzeptionelle Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung - Förderung und Verbesserung der Standortentwicklung und des Standortmarketings - Betreiben von Dienstleistungscentern - Förderung von und das Betreiben von Einrichtungen und Veranstaltungen im Bereich des Fremdenverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, dazu gehört insbesondere die Verbesserung des touristischen Angebots, die Besucher- und Gästebetreuung, Zimmervermittlungen sowie Stadtführungen, der Betrieb eines Informationsbüros sowie der Vertrieb von touristischen Produkten und Dienstleistungen. Mitwirkung bei der Flächenvermarktung gemeindlicher und nicht gemeindlicher Grundstücksflächen zur gewerblichen Nutzung, insbesondere auch durch Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten bzw. Übernahme einer Verpflichtung zur Vornahme einer entsprechenden Handlung. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Birk, Florian, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2000 zuletzt geändert am 23.08.2005 | a) 16.06.2006 Roßkamp b) Tag der ersten Eintragung: 23.05.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.06.2006. | |
| 2 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 a (Einlagen der Gesellschafter, Nachschüsse) beschlossen. | a) 16.11.2007 Grawunder | ||||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Markt 5, 49610 Quakenbrück | a) 19.11.2012 Blach b) Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen. | ||||
| 4 | c) 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Wirtschaftsförderung in der und für die Samtgemeinde Artland und ihrer Gemeinden, insbesondere sowie die Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes im Gesellschaftsgebiet. Hierzu übernimmt die Gesellschaft die in § 2 Abs. 2, § 2 Abs. 3 sowie § 2 Abs. 4 genannten Aufgaben. Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Vorbereitung und Durchführung von Konzepten und Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität und des Images der Samtgemeinde Artland und ihrer Gemeinden, insbesondere der wirtschaftlichen, kulturellen und stadt- und regionalmarketingbezogenen Aspekte sowie die Förderung und Betreuung und das Betreiben von Einrichtungen und Veranstaltungen im Tourismusbereich sowie der damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte in und für die Samtgemeinde Artland und ihrer Gemeinden. Zur Erreichung dieses Zwecks ist Aufgabe der Gesellschaft insbesondere die Förderung der vor Ort ansässigen Betriebe, der Neugründungen und der Neuansiedelungen mit dem Ziel, Arbeitsstätten und -plätze zu erhalten und zu schaffen. 3. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Samtgemeinde Artland und ihrer Gemeinden, die Unterstützung der dort ansässigen Wirtschaftsunternehmen, die Förderung von Neuansiedlungen wirtschaftlicher Betriebe und Unternehmungen und die Wahrnehmung der damit zusammenhängenden Aufgaben. 4. Die Gesellschaft soll in der Regel einen Gewinn erwirtschaften, der so hoch ist, dass außer den für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erreicht wird. Der primäre Zweck der Gesellschaft ist jedoch nicht die Gewinnerzielung, sondern die Verfolgung öffentlicher Zwecke im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) durch Unterstützung der gemeindlichen Stadtentwicklung, der Förderung von Tourismus und des Fremdenverkehrs zur Steigerung der Lebensqualität aller Bürger der Samtgemeinde Artland und ihrer Gemeinden. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen zulässig. 5. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. 6. Die Gesellschaft kann außerdem sonstige von den Gesellschaftern bzw. von Dritten erteilte Aufträge im Rahmen ihres Gesellschaftszweckes ausführen. Dieses umfasst insbesondere die Durchführung von eigenen Veranstaltungen und die Mitwirkung bei Veranstaltungen Dritter. 7. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Grundstücke zu erwerben, zu verpachten, zu vermieten und zu veräußern, wenn dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich ist. Vom dann jeweils zuständigen Grundbuchamt ist nicht zu prüfen, ob ein Grundstücksgeschäft zum Erreichen des Gesellschaftszwecks erforderlich ist. 8. Die Gesellschaft kann sich zur Wahrnehmung von sonstigen Trägerfunktionen an anderen Gesellschaften und Institutionen unmittelbar oder mittelbar beteiligen oder deren Geschäftsführung übernehmen, sofern dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig erscheint und die Haftung der Gesellschaft begrenzt ist. 9. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen, die ihn fördern oder wirtschaftlich berühren. Die Gesellschaft kann sich zu diesen Zwecken auch an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand beteiligen, solche erwerben oder veräußern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Dritter bedienen. Hierzu gehört auch die Übernahme von Sonderaufgaben im Sinne von Hilfs- und Nebengeschäften, die den vorstehenden öffentlichen Interessen zu dienen bestimmt sind. 10. Das Unternehmen dient nicht Erwerbszwecken, sondern verfolgt ausschließlich und unmittelbar öffentliche Ziele des Gemeinwohls im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Hierzu sind auch ausschließliche und unmittelbar steuerbegünstigte Ziele im Sinne der Abgabenordnung mit einzubeziehen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2012 hat eine Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 11.01.2013 Trebbe | |||
| 5 | b) Geschäftsanschrift: Markt 1, 49610 Quakenbrück | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Birk, Florian, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Wuller, Frank, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 22.07.2013 Braak | |||
| 6 | c) 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von gewerblichen Tätigkeiten und Veranstaltungen in der und für die Samtgemeinde Artland und ihrer Gemeinden, insbesondere sowie die damit verbundene Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des Tourismus- und Wirtschaftsstandortes im Gesellschaftsgebiet. Hierzu übernimmt die Gesellschaft die in § 2 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 genannten Aufgaben. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Vorbereitung und Durchführung von Konzepten und Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität und des Images der Samtgemeinde Artland und ihrer Gemeinden, insbesondere der wirtschaftlichen, kulturellen und stadt- und regionalmarketingbezogenen Aspekte sowie die Förderung und Betreuung und das Betreiben von Einrichtungen und Veranstaltungen im Tourismusbereich sowie der damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte in und für die Samtgemeinde Artland und ihrer Gemeinden. Zur Erreichung dieses Zwecks ist Aufgabe der Gesellschaft insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen von regionaler und überregionaler Bedeutung. 3. Die Gesellschaft soll in der Regel einen Gewinn erwirtschaften, der so hoch ist, dass außer den für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erreicht wird. Der primäre Zweck der Gesellschaft ist jedoch nicht die Gewinnerzielung, sondern die Verfolgung öffentlicher Zwecke im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) durch Unterstützung der gemeindlichen Stadtentwicklung, der Förderung von Tourismus und des Fremdenverkehrs zur Steigerung der Lebensqualtät aller Bürger der Samtgemeinde Artland und ihrer Gemeinden. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen zulässig. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung dess Unternehmensszwecks zufließennden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. 5. Die Gesellschaft kann außerdem sonstige von den Gesellschaftern bzw. von Dritten erteilte Aufträge im Rahmen ihres Gesellschaftszweckes ausführen. Dieses umfasst insbesondere die Durchführung von eigenen Veranstaltungen und die Mitwirkung bei Veranstaltungen Dritter. 6. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Grundstücke zu erwerben, zu verpachten, zu vermieten und zu veräußern, wenn dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich ist. Vom dann jeweils zuständigen Grundbuchamt ist nicht zu prüfen, ob ein Grundstücksgeschäft zum Erreichen des Gesellschaftszwecks erforderlich ist. 7. Die Gesellschaft kann sich zur Wahrnehmung von sonstigen Trägerfunktionen an anderen Gesellschaften und Institutionen unmittelbar oder mittelbar beteiligen oder deren Geschäftsführung übernehmen, sofern dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig erscheint und die Haftung der Gesellschaft begrenzt ist. 8. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen, die ihn fördern oder wirtschaftlich berühren. Die Gesellschaft kann sich zu diesen Zwecken auch an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand beteiligen, solche erwerben oder veräußern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Dritter bedienen. Hierzu gehört auch die Übernahme von Sonderaufgaben im Sinne von Hilfs- und Nebengeschäften, die den vorstehenden öffentlichen Interessen zu dienen bestimmt sind. 9. Das Unternehmen dient nicht Erwerbszwecken, sondern verfolgt ausschließlich und unmittelbar öffentliche Ziele des Gemeinwohls im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Hierzu sind auch ausschließliche und unmittelbar steuerbegünstigte Ziele im Sinne der Abgabenordnung mit einzubeziehen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2015 hat eine Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere geändert wurde § 2 des Gesellschaftsvertrages (Gegenstand des Unternehmens). | a) 20.01.2016 Sieveke | |||
| 7 | a) TMA-GmbH | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Wuller, Frank, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Gramann, Franz-Georg, Ankurn, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Hierbei ist insbesondere eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen worden. | a) 19.08.2019 Brings | ||
| 8 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Fröhlich, Stefan, Badbergen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 17.11.2020 Grawunder | ||||
| 9 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Gesellschafter, Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. | a) 19.09.2021 Grawunder |
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