HRB 30362

TKI System GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rodgau
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
13.07.2020
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Rolf Schupp

Egelsbach

Prokurist(in)

Thomas Fattler

Winnweiler

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die Geschäftsführer können von den Erfordernissen des § 181 BGB befreit werden. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist er alleinvertretungsberechtigt.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Metallbaukontor Frankfurt Gesellschaft mit beschränkter Haftung Egelsbach
  2. MKF Metallbaukontor Frankfurt GmbH Egelsbach
  3. TKI System GmbH Egelsbach

Gegenstand des Unternehmens

Der zum Weiterverkauf an die Gesellschafter oder Dritte bestimmte Ankauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Maschinen, Werkzeugen, Anlagegütern und sonstigen Materialien, die Vermittlung von Verträgen sowie die Entwicklung von Metallkonstruktionen und -systemen und die Beratung der Gesellschafter in technischer und betriebswirtschaftlicher Sicht. Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen und solche auflösen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 110/20 · TKI System GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 110/20
Wirksam am
14.10.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 30362
Geschäftsnummer: 8 IN 110/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKI System GmbH, Kronberger
Straße 16, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 30362), vertr. d.: Rolf
Schupp, Theodor-Heuss-Straße 10, 63329 Egelsbach, (Geschäftsführer),sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV

2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich

3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

4. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit
besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV
enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend,
soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der
Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).

Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist
entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der
vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des
vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf
einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des
massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens
der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters auf 470.513,70 EURO.

Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im
Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art
und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen
werden.

Vorliegend war die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der
Gesamtschau aufgrund der konkret entwickelten Tätigkeiten, insbesondere
hinsichtlich der Fortführung des Geschäftsbetriebs, der Sanierungsbemühungen,
der komplexen Rechtsfragen sowie der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung
insgesamt um 70 % auf 95 % zu erhöhen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner
Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern,
der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf
Monate

15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der
Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer
Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete
Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der
Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283
Darmstadt, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
der frühere Zeitpunkt maßgebend.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung
einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.

Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige
Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 13.10.2020.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30362 HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 110/20 · TKI System GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 110/20
Wirksam am
09.06.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 30362
Geschäftsnummer: 8 IN 110/20

Am 01.06.2020 um 12:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen des TKI System GmbH, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau (AG Offenbach
am Main , HRB 30362), vertr. d.: Rolf Schupp, (Geschäftsführer),.

Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer
Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069
985 555, bestellt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und
unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 10.07.2020 (Anmeldefrist).

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht,
ist der 31.07.2020.

Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.

Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:

è Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten
wird;

è gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:

- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);

- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung

(§ 66 Abs. 3 InsO);

- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);

- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und
Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);

- zur Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der
Freigabe von Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (§ 35 Abs.
2 InsO)

- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen,
einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie
kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);

- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;

- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).

Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben
aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der
ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten
Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).

Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:

Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche
vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die
beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine
diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.

Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine
Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das
Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder
im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist
und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der
Zustellungen beauftragt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 05.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 110/20 · TKI System GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 110/20
Wirksam am
03.06.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 30362
8 IN 110/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKI System GmbH,
Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 30362), vertr.
d.: Rolf Schupp, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Offenbach am Main, 03.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 8 IN 110/20 · TKI System GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 110/20
Wirksam am
02.06.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 30362
8 IN 110/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

TKI System GmbH, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB
30362),

vertreten durch:

Rolf Schupp, (Geschäftsführer),

wird heute, am 01.06.2020 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3,
11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323
Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.

Begründung:

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr.
Andreas Kleinschmidt vom 25.05.2020.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30362 HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 110/20) vom 13.03.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und…
HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 110/20) vom 13.03.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 110/20 · TKI System GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 110/20
Wirksam am
16.03.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 30362
8 IN 110/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TKI System
GmbH, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 30362),
vertr. d.: Rolf Schupp, (Geschäftsführer), ist am 13.03.2020 um 14:50 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323
Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555 bestellt
worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main
eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 13.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30362 HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 Ziffer 6 (Gesellschafterversammlung) b…
HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 Ziffer 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 30362 HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Fattler, Thomas, Winnweiler, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schupp, Rolf, Egelsbach, *XX.XX…
HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Fattler, Thomas, Winnweiler, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schupp, Rolf, Egelsbach, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Dr. Fattler, Thomas, Winnweiler, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30362 HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Prokura erloschen: Just, Uwe, Hanau, *XX.XX.XXXX.
HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Prokura erloschen: Just, Uwe, Hanau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30362 HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Schaberger, Thomas, kfm. Angestellter, Gau-Algesheim. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Fattler, Thomas, Wi…
HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Schaberger, Thomas, kfm. Angestellter, Gau-Algesheim. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Fattler, Thomas, Winnweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Fattler, Thomas, Winnweiler, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30362 HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fattler, Thomas, Winnweiler, *XX.XX.XXXX.
HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fattler, Thomas, Winnweiler, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30362 HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 Ziffer 3 Abs. 1 und 3, Ziffer 5, Z…
HRB 30362: TKI System GmbH, Rodgau, Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 Ziffer 3 Abs. 1 und 3, Ziffer 5, Ziffer 7, Ziffer 8 (Gesellschafterrechte und -pflichten), 9 Abs. 2 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 12 Ziffer 2 und Ziffer 10 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 30362 HRB 30362: TKI System GmbH, Egelsbach, Im Geisbaum 13, 63329 Egelsbach. Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 und mit ihr die Sitzverlegung…
HRB 30362: TKI System GmbH, Egelsbach, Im Geisbaum 13, 63329 Egelsbach. Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Rodgau beschlossen. Neuer Sitz: Rodgau. Geschäftsanschrift: Kronberger Straße 16, 63110 Rodgau.
Veränderungen
HRB 30362 TKI System GmbH, Egelsbach, Im Geisbaum 13, 63329 Egelsbach. Einzelprokura: Just, Uwe, Hanau, *XX.XX.XXXX.
TKI System GmbH, Egelsbach, Im Geisbaum 13, 63329 Egelsbach. Einzelprokura: Just, Uwe, Hanau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30362 MKF Metallbaukontor Frankfurt GmbH, Egelsbach, Im Geisbaum 13, 63329 Egelsbach. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 14 (Verarbeitung…
MKF Metallbaukontor Frankfurt GmbH, Egelsbach, Im Geisbaum 13, 63329 Egelsbach. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 14 (Verarbeitungsgestattung) beschlossen. Neue Firma: TKI System GmbH.
Veränderungen
HRB 30362 MKF Metallbaukontor Frankfurt GmbH, Egelsbach, (Im Geisbaum 13, 63329 Egelsbach).Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2007 mit Nachtrag vom 24.09.2008 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvert…
MKF Metallbaukontor Frankfurt GmbH, Egelsbach, (Im Geisbaum 13, 63329 Egelsbach).Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2007 mit Nachtrag vom 24.09.2008 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 30362 MKF Metallbaukontor Frankfurt GmbH, Egelsbach (Im Geisbaum 13, 63329 Egelsbach). Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 90.000,00 EUR und die Änderung des Gesellsc…
MKF Metallbaukontor Frankfurt GmbH, Egelsbach (Im Geisbaum 13, 63329 Egelsbach). Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 90.000,00 EUR und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 12 (Gesellschafterversammlung), § 14 Abs. 1 (Bekanntmachungen) beschlossen und den Gesellschaftsvertrag um § 16 (Verarbeitungsgestattung) ergänzt. Neues Stammkapital: 522.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 30362 MKF Metallbaukontor Frankfurt GmbH, Egelsbach (Im Geisbaum 13, 63329 Egelsbach). Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 36.000,00 EUR und die entsprechende Änderun…
MKF Metallbaukontor Frankfurt GmbH, Egelsbach (Im Geisbaum 13, 63329 Egelsbach). Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 36.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 432.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.