Handelsregister · HRA 10312 KI
Chronologischer Auszug
Tkaczyk Dienstleistungs GmbH & Co. KG · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Tkaczyk Dienstleistungs GmbH & Co. KG b) Sitz/Niederlassung: Brodersby/OT Schönhagen Geschäftsanschrift: Strandstr. 24, 24398 Brodersby/OT Schönhagen | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. b) Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Tkaczyk Dienstleistungs Verwaltungsgesellschaft mbH, Brodersby/OT Schönhagen (Amtsgericht Kiel, HRB 20483 KI) mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Kommanditgesellschaft Der Sitz der Gesellschaft ist von St. Andreasberg (Amtsgericht Braunschweig, HRA 202193) nach Brodersby/OT Schönhagen verlegt. c) Kommanditist/en: 1. Tkaczyk, Angelika, *XX.XX.XXXX, Schönhagen 1.000,00 EUR | a) 14.03.2019 Skirde b) Tag der ersten Eintragung: 01.08.2018 | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 28.02.2023 (AZ: 93 IN 4/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 16.03.2023 Grabienski | |||
| 3 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 16.03.2023 (AZ: 93 IN 4/23) aufgehoben. | a) 13.04.2023 Grabienski | |||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 11.01.2024 (AZ: 93 IN 33/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 30.01.2024 Grabienski |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.