Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Kent Stephan Hahne
Königswinter
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2014
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) Abs. 1.1 und mit ihr die Änderung der Firma und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2025 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2025 mit der TEH Gastronomie GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 22665) verschmolzen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2018 mit der TJAZ Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 19611) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.