Handelsvertretung für Online Marketing, LED Vertrieb, Vermittlung von Klein-Krediten sowie das Betreiben und Erstellen von Webseiten-Projekten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Joppien
Bedburg-Hau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Tanja Reuter
Bedburg-Hau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 29.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Unternehmensgegenstand), 5 (Geschäftsjahr), 6 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 174410 B) nach Kleve beschlossen. Ferner wurden die Absätze 3.2 und 3.3 in § 3 (Stammkapital) ersatzlos gestrichen. § 7 (Wettbewerbsverbot) wurde neu eingefügt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.