Die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung des Innovationsprozesses und des Technologietransfers sowie Förderung von technologiebezogenen Existenzgründungen in Darmstadt und der Region. Das Unternehmen berät hierzu die ansässigen Unternehmen und stellt Kontakte zu Wissenschaft und Forschung her. Die Gesellschaft unterstützt die Gründung neuer Unternehmen. Die Gesellschaft betreibt ein Technologie- und Gründerzentrum.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Mühlhäuser
Michelstadt
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Karin Rech
Bensheim
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführer ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Tag der ersten Eintragung: 16.10.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 183 Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Fall 3
Fall 7
Fall 8
Fall 10
Fall 11
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.07.1998 zuletzt geändert am 07.11.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 3 Abs. 3 (Bekanntmachungen), 9 S. 1 (Beirat ohne Organstellung), 10 Abs. 5 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), 11 Abs. 7 S. 1 (Gesellschafterversammlung), 11 Abs. 8 S. 1 (Gesellschafterversammlung), 14 Abs. 1 u. 2 (Jahresabschluss), 17 Abs. 1 (Prüfungsrecht) beschlossen.
Unternehmensvertrag
Mit der F.L.C. Finanz Leasing Consulting Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 26524) als herrschendem Unternehmen ist am 11.08.2016 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.