Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden allein vertreten. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Kristin Anne Schüler
Schiffdorf
274
Dietrich Wüsteney
Bremerhaven
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.