Handelsregister · HRB 109202
Chronologischer Auszug
Tishman Speyer Investment Management GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Tishman Speyer I.M. GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: TaunusTurm, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main c) Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten. | 125.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Schäfer, Frank, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Skornicka, Nils, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2017 | a) 03.08.2017 Hewlett b) Fall 1 | |
| 2 | b) Mit der Tishman Speyer Properties Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt, HRB 80232) als herrschendem Unternehmen ist am 27.09.2017 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2017 zugestimmt. | a) 22.12.2017 Bäuml b) Fall 2 | ||||
| 3 | a) Tishman Speyer Investment Management GmbH c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitelverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung folgender inländischer Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung): a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: i. die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe a), c), h) und i) genannten, ii. Vermögensgegenstände nach § 284 Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe g) KAGB jedoch nur, soweit diese ausschließlich in die in diesem Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren, sowie iii. Vermögensgegenstände im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 , Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, sowie iv. Vermögensgegenstände im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB innerhalb der dort jeweils genannten Anlagegrenzen, sowie v. Gesellschafterdarlehen nach § 284 Abs. 5 KAGB sowie b) allgemeine offene inländische Spezial- AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: i. die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe a), c), h) und i) genannten, ii. Vermögensgegenstände nach § 284 Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe g) KAGB jedoch nur, soweit diese ausschließlich in die in diesem Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren, sowie iii. Vermögensgegenstände im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 , Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, sowie iv. Vermögensgegenstände im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB innerhalb der dort jeweils genannten Anlagegrenzen, sowie v. Gesellschafterdarlehen nach § 282 Abs. 2 Satz 3 KAGB sowie c) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i. Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland; ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des vorstehenden Unterabsatzes i. und - für Zwecke der Liquiditätsanlage - der nachfolgenden Unterabsätze iv. bis vi. sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; iii. Anteile an Investmentvermögen, jedoch nur, soweit diese ausschließlich in die in diesem Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren; iv. Vermögensgegenstände gemäß vorstehendem Buchstaben b) Unterabsätze (iii) und (iv); v. Bankguthaben; vi. Geldmarktinstrumente; vii. Gesellschafterdarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), jedoch nur insoweit, als sich diese Tätigkeit auf Vermögensgegenstände bezieht, die die Gesellschaft für eines der vorgenannten Investmentvermögen erwerben dürfte, b) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Gesellschaftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 6. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1.1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 05.06.2018 Faldus b) Fall 3 | ||
| 4 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats) beschlossen. | a) 20.11.2018 Faldus b) Fall 5 | ||||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Torucuoglu, Aysel, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX Rösel, Benedikt, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 17.01.2019 Schollmeyer b) Fall 6 | ||||
| 6 | b) Bestellt als Geschäftsführerin: Torucuoglu, Aysel, Kelkheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schäfer, Frank, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Torucuoglu, Aysel, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 19.09.2019 Faldus b) Fall 7 | |||
| 7 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung folgender inländischer Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung): a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: i. die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme derin Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe a), c), h) und i) genannten, ii. Vermögensgegenstände nach § 284 Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe g) KAGB jedoch nur, soweit diese ausschließlich in die in diesem Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren, sowie iii. Vermögensgegenstände im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, sowie iv. Vermögensgegenstände im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB innerhalb der dort jeweils genannten Anlagegrenzen, sowie v. Gesellschafterdarlehen nach § 284 Abs. sowie b) allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB-, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: i. die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe a), c), h) und i) genannten ii. Vermögensgegenstände nach § 284 Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe g) KAGB jedoch nur, soweit diese ausschließlich in die in diesem Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren, sowie iii. Vermögensgegenstände im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, sowie iv. Vermögensgegenstände im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB innerhalb der dort jeweils genannten Anlagegrenzen, sowie v. Gesellschafterdarlehen nach § 282 Abs. 2 Satz 3 KAGB sowie c) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f. KAGBm, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i. Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland; ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des vorstehenden Unterabsatzes i. und - für Zwecke der Liquiditätsanlage - der nachfolgenden Unterabsätze iv. bis vi. sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; iii. Anteile an Investmentvermögen, jedoch nur, soweit diese ausschließlich in die in diesem Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren; iv. Vermögensgegenstände gemäß vorstehendem Buchstaben b) Unterabsätze (iii) und (iv); v. Bankguthaben; vi. Geldmarktinstrumente vii. Gesellschafterdarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), jedoch nur insoweit, als sich diese Tätigkeit auf Vermögensgegenstände bezieht, die die Gesellschaft für eines der vorgenannten Investmentvermögen erwerben dürfte, b) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Gesellschaftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 6. Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 01.09.2020 Faldus b) Fall 8 |
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