Handelsregister · VR 260170

Chronologischer Auszug

Tischtennisverein Vörstetten e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tischtennisverein Vörstetten e.V.

b)
Vörstetten
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.

Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit mehr als 2.000,-- DEM belasten, ist die Zustimmung
des Vorstandes, bestehend aus dem ersten
Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem
Schriftführer, dem Kassier, dem Sportwart, dem
Jugendwart, dem Damenwart und Jugendbetreuer sowie
drei Beisitzern, erforderlich.
Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Erster Vorsitzender:
Frey, Tobias Theodor, Vörstetten, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Erschig, Harald, Vörstetten, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 23.06.1976.
a)
28.03.2014
Probst

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
28.03.2014.
Tag der ersten Eintragung:
19.10.1976
Satzung:
AS. 2 ff.
2b)
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Frey, Tobias Theodor, Vörstetten, *XX.XX.XXXX

Nun bestellt als
Erster Vorsitzender:
Erschig, Harald Jürgen, Vörstetten, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Zweiter Vorsitzender:
Mößner, Hansdieter, Vörstetten, *XX.XX.XXXX
a)
18.06.2015
Müller
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.

Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit mehr als 1.000,00 EUR belasten, ist die Zustimmung
des Vorstandes, bestehend aus dem ersten
Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem
Schriftführer, dem Kassier, dem Sportwart, dem
Jugendwart, dem Damenwart und Jugendbetreuer sowie
drei Beisitzern, erforderlich.
Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
16.01.2024
Amann

b)
Aktuelle Satzung
AS 193 ff.
Änderungsbeschluss
AS 189 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.