Handelsregister · VR 260170
Chronologischer Auszug
Tischtennisverein Vörstetten e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tischtennisverein Vörstetten e.V. b) Vörstetten | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,-- DEM belasten, ist die Zustimmung des Vorstandes, bestehend aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassier, dem Sportwart, dem Jugendwart, dem Damenwart und Jugendbetreuer sowie drei Beisitzern, erforderlich. Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Erster Vorsitzender: Frey, Tobias Theodor, Vörstetten, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Erschig, Harald, Vörstetten, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 23.06.1976. | a) 28.03.2014 Probst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.03.2014. Tag der ersten Eintragung: 19.10.1976 Satzung: AS. 2 ff. |
| 2 | b) Nicht mehr Erster Vorsitzender: Frey, Tobias Theodor, Vörstetten, *XX.XX.XXXX Nun bestellt als Erster Vorsitzender: Erschig, Harald Jürgen, Vörstetten, *XX.XX.XXXX Bestellt als Zweiter Vorsitzender: Mößner, Hansdieter, Vörstetten, *XX.XX.XXXX | a) 18.06.2015 Müller | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 EUR belasten, ist die Zustimmung des Vorstandes, bestehend aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassier, dem Sportwart, dem Jugendwart, dem Damenwart und Jugendbetreuer sowie drei Beisitzern, erforderlich. Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 16.01.2024 Amann b) Aktuelle Satzung AS 193 ff. Änderungsbeschluss AS 189 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.