Handelsregister · VR 280447

Chronologischer Auszug

Tischtennisverein Necklinsberg 1986 e.V. (TTV) · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tischtennisverein Necklinsberg 1986 e.V. (TTV)

b)
Rudersberg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende des Vereins. Sie vertreten den
Verein gemeinsam. Jedes Rechtsgeschäft des
Vorstandes, das den Wert von 1.000,-- DM übersteigt,
erfordert den Beschluß der Mitgliederversammlung. Der
Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier. Der
Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner
Mitglieder einschließlich eines Vorsitzenden anwesend
sind.

b)
1. Vorsitzender:
Schöllhammer, Otto, Rudersberg-Necklinsberg,
*XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Anders, Manfred, Rudersberg-Necklinsberg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 20.11.1983
a)
06.11.2014
Sproll

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.11.2014.
Tag der ersten Eintragung:
15.05.1987
Satzung:
Sonderband
Blatt 6/10, 12

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.