Handelsregister · VR 280447
Chronologischer Auszug
Tischtennisverein Necklinsberg 1986 e.V. (TTV) · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tischtennisverein Necklinsberg 1986 e.V. (TTV) b) Rudersberg | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende des Vereins. Sie vertreten den Verein gemeinsam. Jedes Rechtsgeschäft des Vorstandes, das den Wert von 1.000,-- DM übersteigt, erfordert den Beschluß der Mitgliederversammlung. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder einschließlich eines Vorsitzenden anwesend sind. b) 1. Vorsitzender: Schöllhammer, Otto, Rudersberg-Necklinsberg, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Anders, Manfred, Rudersberg-Necklinsberg, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 20.11.1983 | a) 06.11.2014 Sproll b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.11.2014. Tag der ersten Eintragung: 15.05.1987 Satzung: Sonderband Blatt 6/10, 12 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.