Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Zur Veräußerung von Vereinsvermögen ist der Vorsitzende nicht befugt, zum Erwerb nur gemeinsam mit dem Kassierer bzw. dessen Stellvertreter. Auch der stellvertretende Vorsitzende kann nicht allein über Veräußerung und Erwerb von Vereinsvermögen entscheiden.
Tag der ersten Eintragung: 11.09.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Ibbenbüren VR 309) getreten. Freigegeben am 22.10.2009.
Satzung
Satzung vom 21.01.1973 zuletzt geändert am 19.01.1987
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2023 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz, Zweck), 8 (Vereinsorgane), 10 (Vorstand) und 12 (Vereinsjugend) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.