Handelsregister · VR 101525

Chronologischer Auszug

Tischtennisclub 1950 Forchheim e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tischtennisclub 1950 Forchheim e.V.

b)
Rheinstetten
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Jeder ist
alleinvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Dr. Reiff, Helmut, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Essig, Daniel, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 12.04.1983 in der Neufassung vom 30.01.2001.
a)
13.05.2014
Trost

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
13.05.2014.
Tag der ersten Eintragung:
29.03.1984
2b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Schuler, Frank, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Essig, Daniel, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
22.04.2022
Lamadé
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2.
Vorsitzende und der Kassenwart. Sie vertreten jeweils
einzeln.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 400,00
Euro bis zu einem Höchstwert von 1.000,00 Euro sowie
bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch zwei
Mitglieder des Vorstands vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00
Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem
Jahresgeschäftswert über diesem Höchstwert bedürfen
der Zustimmung des Gesamtvorstands.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2023 hat die Neufassung der Satzung
insbesondere in § 12 (Vorstand) beschlossen.
a)
02.10.2023
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 26-33

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.