Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln, mit der Beschränkung, dass Anschaffungen von 200,01 EUR bis 500,00 EUR in Absprache mit einem weiteren Vorstandsmitglied zu tätigen sind. Soweit solche 500,00 EUR überschreiten, bedürfen sie der Abstimmung der engeren Vorstandschaft. Bei Rechtsgeschäften über Grundstücke oder Rechtsgeschäfte, die den Verein verschulden, sowie solche, die den Verein länger als 2 Jahre binden, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christopher Eideloth
Burgkunstadt OT Neuses
Vorstand
Ricco Linz
Burgkunstadt OT Neuses
Vorstand
Sven Pol
Altenkunstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.10.1946 zuletzt geändert am 30.04.1970.
Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2006 mit Nachtrag vom 26.09.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.10.1970. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 58-60 SB;
Neue Satzung Bl. 122-126
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden sowie dem Geschäftsführer/Kassier.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.