Handelsregister · VR 241900
Historischer Auszug
Tischtennis-Verein Gärtringen e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Pöblingen
|
Vereinsregister
Blatt
VR
1900
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Nr.
d
Name
,
Kleni
.
Eintra-
i
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
n
29
kung
9
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
7
5
1
2
3
1
a.
Tischtennis-Verein
a.
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
a.
Eingetragener
Verein.
‚27.09.2011
Gärtringen
e.V.
durch
den
1.
Vorsitzenden
und
den
2.
Vorsitzenden
Die
Satzung
des
Vereins
wurde
am
27.07.2011
errichtet
und
am
|
vertreten.
26.09.2011
geändert.
b.
Gärtringen
g
Sie
sind
jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
b.
Jürgen
Lay,
*XX.XX.XXXX,
Gärtringen
3
1.
Vorsitzender
aufgrund
der
Mitgliederversammlung
vom
27.07.2011
Britta
Koch,
*XX.XX.XXXX,
Gärtringen
82.
Vorsitzende
aufgrund
der
Mitgliederversammlung
vom
27.07.2011
b.
Satzung
Bl.
16/22
Aufgrund
der
Verordnung
vom
03.06.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Böblingen
wurde
die
Kennziffer
24
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
__
|
|
Fortsetzung
Rückseite
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Vereinsregister
Blatt
A
1
5
Amtsgericht
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
|
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.