Handelsregister · VR 30858
Chronologischer Auszug
Tischtennis Sport Förderverein - Babenhausen-Langstadt · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tischtennis Sport Förderverein - Babenhausen-Langstadt b) Babenhausen | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) 1. Vorsitzender: Kämmerer, Manfred, Bankkaufmann, Babenhausen stellvertretende Vorsitzende: Eckert, Monika, Babenhausen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 15.05.1995 | a) 02.08.2006 Aul b) Tag der ersten Eintragung: 15.11.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 8 |
| 2 | b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Eckert, Monika, Babenhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Metzler, Markus, Babenhausen, *XX.XX.XXXX | a) 22.01.2018 Petry b) Fall 3 | ||
| 3 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. b) Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Kegelmann, Rainer, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeister: Haberstock, Bernd, Babenhausen, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Schriftführer: Metzler, Markus, Babenhausen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2018 mit Nachtrag vom 23.02.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 10.04.2019 Petry b) Fall 4 Satzung Blatt 51 - 56 und 69 - 70 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.