Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, die stellvertretende Vorsitzenden und der Finanzwart (Schatzmeister). Der Vorsitzende vertritt den Verein jeweils mit einem stellvertretenden Vorsitzenden oder Finanzwart gemeinsam. Im Falle der Verhinderung tritt an die Stelle des Vorsitzenden ein stellvertretender Vorsitzender. Die Verhinderung braucht im Einzelfall nicht nachgewiesen werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hilmar Lüdicke
Zerbst
Vorstand
Bärbel Hoffmann
Zerbst:
Vorstand
Reinhard Belger
Zerbst
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.12.1993
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.05.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Zerbst, VR 194) getreten. Satzung Bl. 10
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