Handelsregister · VR 2179

Chronologischer Auszug

Tischtennis-Gemeinschaft Eberstadt-Muschenheim e.V. · Amtsgericht Gießen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tischtennis-Gemeinschaft 1978 Muschenheim

b)
Lich
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem
Schriftführer und dem Schatzmeister.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
Becker, Günther, kaufm. Angestellter, Lich
2. Vorsitzender:
Roth, Mathias, kaufm. Angestellter, Lich
Schatzmeisterin:
Roth, Kerstin, Beamtin, Lich
Schriftführer:
Bender, Werner, Student, Lich
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 16.06.1995
a)
27.10.2003
Drescher

b)
Tag der ersten Eintragung:
06.07.1995
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 5-10
2a)
geändert, nun:
Tischtennis-Gemeinschaft Eberstadt-Muschenheim e.V.
b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Roth, Mathias, kaufm. Angestellter, Lich
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Montag, Tobias, Pohlheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2005 hat die Änderung des §
1 (Name) der Satzung beschlossen.
a)
29.04.2005
Nau

b)
Beschluss Blatt 21 f.
Sonderband
3b)
Nicht mehr
Schatzmeisterin:
Roth, Kerstin, Beamtin, Lich
Bestellt als
Schatzmeister:
Becker, Christoph, Lich, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Becker, Günther, Lich, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Schriftführer:
Bender, Werner, Lich, *XX.XX.XXXX
a)
18.05.2006
Unzeitig

b)
Anmeldung Blatt 27 Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.