Handelsregister · HRB 8441
Chronologischer Auszug
Tintschl - Salleck gemeinnützige Stiftungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Fürth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tintschl - Salleck gemeinnützige Stiftungsgesellschaft mbH b) Erlangen c) Gegenstand des Unternehmens ist die Zuwendung von Geld- und Sachmitteln an andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung steuerbegünstigter Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft besteht nicht. | 40.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Tintschl-Salleck, Dagmar, geb. Zwingel, Erlangen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2000 zuletzt geändert am 03.06.2002 | a) 09.10.2002 Greiner b) Tag der ersten Eintragung: 08.05.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 27 ff. So. | |
| 2 | c) Gegenstand des Unternehmens ist die Zuwendung von Geld- und Sachmitteln an andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung steuerbegünstigter Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zunwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft bestehen nicht. Weiterer ausschließlich gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft ist es, Zugehörigen und ehemaligen Zugehörigen - im Todesfall deren Angehörigen - von Trägerunternehmen, mit denen eine Vereinbarung über die Finanzierung von Versorgungsleistungen getroffen wurde, im Alter und bei Invalidität nach Maßgabe der jeweiligen gesondert zu erteilenden Versorgungsbescheinigung laufend oder einmalig freiwillige Versorgungsleistungen im Sinne einer frei finanzierten Unterstützungskasse nach § 1 Abs. 4 BetrAVG zu gewähren. Zugehörige im Sinne des vorstehenden Absatzes sind auch die für die Trägerunternehmen tätigen oder tätig gewesenen Personen im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG. Dabei ist der Begriff "Angehörige", wie er in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG gebraucht wird, im Sinne des § 15 AO auszulegen. Leistungsempfänger können entsprechend § 1 KStDV auch der (Träger-) Unternehmer und dessen Familienangehörige oder die Gesellschafter des Trägerunternehmens und deren Familienangehörige sein; die Bestimmungen des § 1 KStDV sind dabei einzuhalten. Der Zweck der Gesellschaft ist auch diesbezüglich nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2003 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 24.02.2003 Dr. Pfandl b) Beschluss Bl. 48 ff SB; neue Satzung Bl. 56 ff SB; | |||
| 3 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2004 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 02.12.2004 Dr. Schultheiß b) Beschluss Bl. 68 ff SB; neue Satzung Bl. 73 ff SB; | ||||
| 4 | c) Eintrag Nr. 3 von Amts wegen ergänzt: Die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Entwicklungshilfe, der Förderung des Sports und kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Feizeitgestaltung dienen. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere duch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Zuwendung von Geld- und Sachmitteln an andere,ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung steuerbegünstigter Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht. | a) 27.01.2005 Dr. Schultheiß b) neue Satzung Bl. 83 ff SB; | ||||
| 5 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Tintschl-Salleck, Dagmar, geb. Zwingel, Erlangen, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Salleck, Michael, Erlangen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2005 hat die Neufassung des § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) der Satzung beschlossen. Die bisherigen §§ 8 - 13 sind nun die §§ 9 - 14. | a) 13.07.2005 Dr. Schultheiß b) Ges.-Beschluss Bl. 98 ff. SB; neue Satzung Bl. 106 ff. SB; | |||
| 6 | b) Geschäftsanschrift: Goerdelerstraße 21, 91058 Erlangen | a) 30.07.2010 Herppich | ||||
| 7 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 8 (Geschäftsführung und Vertretung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 23.12.2020 Linhardt-Ostler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.