Handelsregister · HRB 8441

Chronologischer Auszug

Tintschl - Salleck gemeinnützige Stiftungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Fürth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tintschl - Salleck gemeinnützige
Stiftungsgesellschaft mbH

b)
Erlangen

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Zuwendung von Geld- und Sachmitteln an
andere, ebenfalls steuerbegünstigte
Körperschaften oder an Körperschaften des
öffentlichen Rechts zur Verwendung
steuerbegünstigter Zwecke. Die
Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Gesellschafter
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
der Gesellschaft. Keine Person darf durch
Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Ein
Rechtsanspruch auf Leistungen der
Gesellschaft besteht nicht.
40.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Tintschl-Salleck, Dagmar, geb. Zwingel, Erlangen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2000 zuletzt geändert am
03.06.2002
a)
09.10.2002
Greiner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 08.05.2001.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 27 ff. So.
2c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Zuwendung von Geld- und Sachmitteln an
andere, ebenfalls steuerbegünstigte
Körperschaften oder an Körperschaften des
öffentlichen Rechts zur Verwendung
steuerbegünstigter Zwecke. Die
Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Gesellschafter
erhalten keine Zunwendungen aus Mitteln
der Gesellschaft. Keine Person darf durch
Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Ein
Rechtsanspruch auf Leistungen der
Gesellschaft bestehen nicht.
Weiterer ausschließlich gemeinnütziger
Zweck der Gesellschaft ist es, Zugehörigen
und ehemaligen Zugehörigen - im Todesfall
deren Angehörigen - von
Trägerunternehmen, mit denen eine
Vereinbarung über die Finanzierung von
Versorgungsleistungen getroffen wurde, im
Alter und bei Invalidität nach Maßgabe der
jeweiligen gesondert zu erteilenden
Versorgungsbescheinigung laufend oder
einmalig freiwillige Versorgungsleistungen
im Sinne einer frei finanzierten
Unterstützungskasse nach § 1 Abs. 4
BetrAVG zu gewähren.
Zugehörige im Sinne des vorstehenden
Absatzes sind auch die für die
Trägerunternehmen tätigen oder tätig
gewesenen Personen im Sinne des § 17
Abs. 1 Satz 2 BetrAVG. Dabei ist der Begriff
"Angehörige", wie er in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG
gebraucht wird, im Sinne des § 15 AO
auszulegen. Leistungsempfänger können
entsprechend § 1 KStDV auch der (Träger-)
Unternehmer und dessen
Familienangehörige oder die Gesellschafter
des Trägerunternehmens und deren
Familienangehörige sein; die
Bestimmungen des § 1 KStDV sind dabei
einzuhalten. Der Zweck der Gesellschaft ist
auch diesbezüglich nicht auf einen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2003 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
24.02.2003
Dr. Pfandl

b)
Beschluss Bl. 48 ff SB;
neue Satzung Bl. 56 ff
SB;
3a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2004 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
02.12.2004
Dr. Schultheiß

b)
Beschluss Bl. 68 ff SB;
neue Satzung Bl. 73 ff
SB;
4c)
Eintrag Nr. 3 von Amts wegen ergänzt:
Die Förderung der Jugendhilfe, der
Erziehung, der Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, der
Entwicklungshilfe, der Förderung des
Sports und kultureller Betätigungen, die in
erster Linie der Feizeitgestaltung dienen.
Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck
insbesondere duch folgende Maßnahmen,
die den Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft bilden:
Zuwendung von Geld- und Sachmitteln an
andere,ebenfalls steuerbegünstigte
Körperschaften oder an Körperschaften des
öffentlichen Rechts zur Verwendung
steuerbegünstigter Zwecke.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Gesellschafter
erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der
Gesellschaft. Keine Person darf durch
Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Leistung der
Gesellschaft besteht nicht.
a)
27.01.2005
Dr. Schultheiß

b)
neue Satzung Bl. 83 ff
SB;
5b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Tintschl-Salleck, Dagmar, geb. Zwingel, Erlangen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt:
Geschäftsführer:
Salleck, Michael, Erlangen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2005 hat die
Neufassung des § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) der
Satzung beschlossen. Die bisherigen §§ 8 - 13 sind nun die §§
9 - 14.
a)
13.07.2005
Dr. Schultheiß

b)
Ges.-Beschluss Bl. 98 ff.
SB;
neue Satzung Bl. 106 ff.
SB;
6b)
Geschäftsanschrift:
Goerdelerstraße 21, 91058 Erlangen
a)
30.07.2010
Herppich
7a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die
Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 8 (Geschäftsführung
und Vertretung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
23.12.2020
Linhardt-Ostler

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.