Entwicklung und Vertrieb von Software, insbesondere Ressourcenplanung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.Bei mehreren Geschäftsführern kann die Ermächtigung erteilt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Carl Johan Olof Blomdahl
Årsta/Schweden
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.