Handelsregister · HRB 127521

Chronologischer Auszug

Timbero Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 13.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Timbero Verwaltungs GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Borkener Weg 31, 13507 Berlin

c)
Der Erwerb und die Verwaltung
von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen aller Art im
eigenen Namen und auf eigene
Rechnung sowie der Erwerb und
die Verwaltung von Grundstücken.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Korn, Florian, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
22.05.2001
zuletzt geändert durch Beschluss
vom 12.10.2009
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.05.2010
ist der Sitz der Gesellschaft von
Falkensee (Amtsgericht Potsdam,
HRB 16070 P) nach Berlin verlegt
und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz).
a)
23.06.2010
Schnitker
b)
Tag der ersten Eintragung:
17.09.2001
2b)
Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten
des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5
GmbHG aufgelöst. (Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
26.08.2010 AZ: 36t IN 2938/10)
Von Amts wegen eingetragen.
a)
26.10.2010
Richter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.