Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Zu Ausgaben von mehr als 100,00 DM im Einzelfall, die nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind, sowie bei der Annahme von Zuwendungen unter Lebenden oder von Todes wegen, die mit der Übernahme von Verpflichtungen verbunden sind, oder bei der Aufnahme von Darlehen ist die Zustimmung des Beirats erforderlich.
Tag der ersten Eintragung: 13.03.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt 1 Sonderband
Anmeldung Blatt 2 Sonderband
Anmeldung Blatt 3 Sonderband
Anmeldung Blatt 13 Sonderband
Fall 6
Anmeldung Blatt 15 Sonderband
Anmeldung Blatt 16 Sonderband
Fall 8
Fall 9
Anmeldung Blatt 40 Sonderband
Beschluss Blatt 41 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 43 Sonderband
Beschluss Blatt 44 ff Sonderband
Satzung Blatt 47 ff Sonderband
Anmeldung Blatt 55/56 Sonderband
Anmeldung Blatt 58 Sonderband
Beschluss Blatt 59 ff. Sonderband
Satzung
Satzung vom 12.04.1967 zuletzt geändert am 04.12.1975
Die Mitgliederversammlung vom 01.04.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.