Der erste Vorsitzende vertritt den Verein alleine, der zweite und dritte Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Zu Ausgaben von mehr als 5.000,00 Euro, die nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind, oder bei der Annahme von Zuwendungen unter Lebenden oder von Todes wegen, die mit der Übernahme von Verpflichtungen verbunden sind, oder bei der Aufnahme von Darlehen ist die Zustimmung des Ausschusses erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andrea Aumeier
Regenstauf
Vorstand
Ariane Weckerle
Regensburg
Vorstand
Anna Mahnke
Regensburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.04.1929 zuletzt geändert am 01.04.1995
Die Mitgliederversammlung vom 21.10.2015 mit Nachtrag vom 18.03.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Tätigkeit des Vereins), 2 (Zweck und Gemeinnützigkeit), 3 (Mitgliedschaft), 6 (Vorstand), 7 (Rechte und Pflichten des Vorstands), 8 (Ausschuss), 9 (Geschäftsjahr), 10 (Kassenprüfer), 11 (Mitgliederversammlung), 12 (Beurkundung von Beschlüssen), 13 (Zweiggruppen), 14 (Stadtgruppen) und 15 (Jugendgruppe) der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 310 ff., 342 SB;
Nachtrag Bl. 424 SB; Protokoll Bl. 419-421 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.