Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Die Einzelvertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass die Vorstandsmitglieder bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 1.500.- Euro den Verein nur gemeinsam mit einem weiteren einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglied vertreten können. Von der Beschränkung der Einzelvertretungsmacht sind ausgenommen die im Zusammenhang mit der Erfüllung von Lohnzahlungsverpflichtungen des Vereins erforderlichen Handlungen. Zu Ausgaben von mehr als 1000.-- DM ist die Zustimmung des Verwaltungsausschusses gemäß § 7 der Satzung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulf Hildebrand
Neuenbürg
Vorstand
René Christian Maier-Stadtaus
Neulingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.04.1957 in Neufassung vom 01.04.1998 mit Änderung vom 01.02.2006.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 28.03.1960
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.