Handelsregister · VR 680406
Chronologischer Auszug
Tierschutzverein Hornberg - Gutach und Umgebung e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tierschutzverein Hornberg und Umgebung e.V. b) Hornberg | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der 1. und 2. Vorsitzenden. Beide Vorsitzende sind jederzeit einzelvertretungsberechtigt. b) Erste Vorsitzende: Sum, Caroline, Wolfach, *XX.XX.XXXX Zweite Vorsitzende: Grieß, Angela, geb. Brohammer, Hornberg, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 28.10.1986 | a) 22.12.2014 Reeber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.12.2014. Tag der ersten Eintragung: 02.02.1987 Satzung: AS 3 ff. |
| 2 | b) Nicht mehr Erste Vorsitzende: Sum, Caroline, Gutach Schwarzwaldbahn, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei 2. Vorsitzende: Grieß, Angela, geb. Brohammer, Hornberg, *XX.XX.XXXX Gewählt als 1. Vorsitzende: Rinkenauer, Leonie Waltraud Agnes, Zell am Harmersbach, *XX.XX.XXXX | a) 28.02.2020 Volkmer | ||
| 3 | a) Name geändert; nun: Tierschutzverein Hornberg - Gutach und Umgebung e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und bis zu vier Beisitzern. Jedes Mitglied des Vorstands ist allein vertretungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 03.12.2024 Elger b) Neufassung der Satzung: AS 67 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.