Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende sowie der Vorstand für Finanzen. Sie vertreten jeweils einzeln. Außergewöhnliche Angelegenheiten bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands. Dies sind im Zweifel: Geschäfte, die mit Ausgaben über 1.5000,- EUR verbunden sind mit Ausnahme von regelmäßig wiederkehrenden Kosten; Aufnahme von Darlehen; Kauf, Verkauf oder Belastung von Grundstücken; Ausschlagung von Nachlässen; Annahme von Sachschenkungen, die für den Verein mit rechtlichen Verpflichtungen verbunden sind, mit Ausnahme der Übereignung von Tieren.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Beate Strecker
Reichenbach an der Fils
Vorstand
Jacqueline Schlenker
Kirchheim unter Teck
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.10.1985 zuletzt geändert am 04.04.1995
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.04.2014.
Tag der ersten Eintragung: 18.07.1939
Satzung Blatt: 133
Satzung: Blatt 276/282
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.