Handelsregister · VR 20919
Chronologischer Auszug
Tierschutzverein Eckental-Erlanger Oberland e.V. · Amtsgericht Fürth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tierschutzverein Eckental-Erlanger Oberland e.V. b) Eckental | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Erster Vorsitzender: Windisch, Josef, Chemotechniker, Eckental Zweiter Vorsitzender: Reiser, Ingrid, Friseuse, Lauf a.d. Pegnitz | a) Eingetragener Verein Satzung vom 30.01.1989 zuletzt geändert am 17.03.1993 b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Vorsitzende kann Einzelausgaben, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, tätigen, wenn sie einen Betrag von 500,-- DM nicht übersteigen. Ausgaben über 500 DM bis 5000 DM hat der Gesamtvorstand zu beschließen. Für Vereinsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 5000 DM ist die Mitgliederversammlung zuständig. | a) 13.12.2005 Bauer b) Tag der ersten Eintragung: 20.03.1989. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 40-45, 51 SB; |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der 1. Vorsitzende kann Einzelausgaben bis 2.500 EUR, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, tätigen; über 2.500 bis 10.000 EUR entscheidet der Gesamtvorstand. Für Vereinsgeschäfte über 10.000 EUR ist die Mitgliederversammlung zuständig. | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2024 hat die Änderung der §§ 2 (Aufgaben und Ziele), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Ehrenmitglied), 8 (Organe des Vereins), 9A (Gesamtvorstand), 9B (Aufgaben, Pflichten, Befugnisse), 10 (Kassenwesen), 11 (Mitgliederversammlung), 12 (Auflösung) und 13 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. | a) 26.08.2024 Czernek b) Protokoll Bl. 113 ff SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 119 ff SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.