Handelsregister · VR 20919

Chronologischer Auszug

Tierschutzverein Eckental-Erlanger Oberland e.V. · Amtsgericht Fürth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tierschutzverein Eckental-Erlanger Oberland e.V.

b)
Eckental
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Erster Vorsitzender:
Windisch, Josef, Chemotechniker, Eckental
Zweiter Vorsitzender:
Reiser, Ingrid, Friseuse, Lauf a.d. Pegnitz
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 30.01.1989 zuletzt geändert am 17.03.1993

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2.
Vorsitzenden.
Der Vorsitzende kann Einzelausgaben, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, tätigen,
wenn sie einen Betrag von 500,-- DM nicht übersteigen.
Ausgaben über 500 DM bis 5000 DM hat der Gesamtvorstand zu beschließen.
Für Vereinsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 5000 DM ist die Mitgliederversammlung
zuständig.
a)
13.12.2005
Bauer

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.03.1989.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Satzung Bl. 40-45, 51 SB;
2a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der 1. Vorsitzende kann Einzelausgaben bis 2.500 EUR,
die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, tätigen; über
2.500 bis 10.000 EUR entscheidet der Gesamtvorstand.
Für Vereinsgeschäfte über 10.000 EUR ist die
Mitgliederversammlung zuständig.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2024 hat die Änderung der §§ 2 (Aufgaben und
Ziele), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Ehrenmitglied), 8 (Organe des Vereins),
9A (Gesamtvorstand), 9B (Aufgaben, Pflichten, Befugnisse), 10 (Kassenwesen), 11
(Mitgliederversammlung), 12 (Auflösung) und 13 (Schlussbestimmungen) der Satzung
beschlossen.

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2.
Vorsitzenden.
a)
26.08.2024
Czernek

b)
Protokoll Bl. 113 ff SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 119
ff SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.