Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der 1. Vorsitzende.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter und dem Geschäftsführer.
Satzung Blatt 21-25 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 26.04.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 899 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 02.11.2005.
Satzung Blatt 70, 71 der Akten
Satzung
Satzung vom 30.03.2004
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2005 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 2 (Amtszeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2010 hat die Änderung der Satzung zu § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.