Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Tierschutzes und der Tierzucht sowie von Forschung, Kultur, Denkmalschutz, Volksbildung und Landschaftspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) den Betrieb des Tierparks Hagenbeck in Hamburg-Stellingen, b) die Anschaffung von Tieren und deren Haltung und Vermehrung nach dem neuesten Stand tiergärtnerischer Erkenntnisse, durch Förderung des Artenschutzes, durch Anschaffung bedrohter Tierarten und indem durch die Schaffung von Einrichtungen und besonderer Lebensbedingungen zur Erhaltung und Vermehrung dieser Tierarten beigetragen wird, c) Maßnahmen und Einrichtungen, die die Kenntnisse über Tiere vertiefen. Insbesondere soll allen Bevölkerungskreisen durch tierkundige Führungen das Leben der Tiere und Einsichten in biologische und ökologische Zusammenhänge und persönliche Tierkontakte vermittelt werden, d) Forschung auf dem Gebiet der Zoologie, der Tiermedizin und der Tiergartenbiologie, insbesondere durch Studium der Verhaltensweisen und Lebensbedingungen bedrohter Tierarten und durch Zusammenarbeit mit anderen Instituten, e) die Schaffung und Erhaltung kultureller Einrichtungen und Baulichkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 79 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 05.12.1989
Gesellschaftsvertrag Blatt 91 ff. Sonderband
Berichtigung der Eintragung vom 02.08.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 102 ff. Sonderband
Eingetragen von Amts wegen gem. § 395 FamFG aufgrund Urteils des Landgerichts Hamburg v. 27.04.2012 in dem Verfügungsverfahren zum Az. 412 HKO 39/12.
Fall 9
Eingetragen von Amts wegen nach Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 27.04.2012 durch Urteil des Hans.Oberlandesgerichts vom 15.08.2012 Fall 11
Fall 18
Eingetragen von Amts wegen gemäß § 395 FamFG aufgrund Urteils des Landgerichts Hamburg vom 06.02.2017 zum Aktenzeichen 412 HKO 161/16.
Fall 20
Fall 21
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.10.1989 zuletzt geändert am 27.08.1998
Die Gesellschafterversammlung hat am 17.09.2001 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,--) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 70,81 auf EUR 51.200,-- zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen, insbesondere in den jetzigen §§ 2 (Gegenstand), 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 20 (Bekanntmachungen).
Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2005 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um die neuen §§ 5 und 20 sowie die Änderung des bisherigen § 6 ( jetzt § 7 ) beschlossen. Die bisherigen §§ 5 bis 18 sind nunmehr die §§ 6 bis 19, die bisherigen §§ 19 bis 21 sind nunmehr die §§ 21 bis 23
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3, 11, 17, 19 und 21 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2020 hat die Änderung bzw. Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 4 beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft in der Fassung vom 18.03.2005 in § 16 Abs. 2. e) enthaltene Passus mit dem folgenden Wortlaut ist nichtig: ..."Die Einziehung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters ohne dessen Zustimmung ist zulässig, wenn (...) der Gesellschafter Auflösungsklage erhebt (...)"...
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.