Handelsregister · VR 570973
Historischer Auszug
Tierische Lichtblicke e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
an
Vereinsregister
Blatt
4
VR
973
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Tierische
Lichtblicke
e.V.
a)
Der
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
besteht
aus
zwei
jeweils
a)
Eingetragener
Verein.
a)
08.04.2014
einzelvertretungsberechtigten
Personen.
Die
Satzung
wurde
am
09.02.2014
mit
Nachträgen
vom
25.02.2014,
07.03.2014
und
N
b)
Schwäbisch
Hall
07.04.2014
errichtet.
-
Röhrig
-
b)
Helmut
Breitmaier,
geb.
24.11.1963,
Weißenhorn
1.
Vorsitzender
b)
Protokoll
.
u:
Blatt
5/7,
14,
16/17,
Thomas
Tschierschke,
geb.
22.05.1967,
Schwäbisch
Hall
29/30
d.
A.
Satzung
Blatt
32/37
d.
A.
Eintragungsverfügung
Blatt
38/39
d.
A.
2.
Vorsitzender
Aufgrund
der
Verordnung
vom
13.03.2015
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Schwäbisch
Hall
wurde
die
Kennziffer
57
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Amtsgericht
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
|
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
:
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.