Der erste und zweite Vorstand vertreten jeweils einzeln, soweit die Grundlage des Handelns 1.000,-- Euro nicht überschreitet. Wird der Betrag in Höhe von 1.000,-- Euro überschritten, können zwei Vorstandsmitglieder des Vereins nur gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise zusätzlich beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,-- Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karl Wartha
Cham
Vorstand
Angelika Hirsch
Lohberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.04.2002 zuletzt geändert am 29.04.2004
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2011 hat die Änderung des § 12 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2013 hat die Änderung der §§ 5 (Vereinstätigkeit), 15 (Form der Berufung) und 17 (Beschlussfassung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2015 vom 18.06.2015 hat die Änderung des § 1 (Name) und des § 12 (Vorstand) der Satzung beschlossen und mit Nachtrag vom 18.06.2015 wurde die Änderung des § 5 (Vereinstätigkeit) beschlossen .
Die Mitgliederversammlung vom 03.08.2021 hat die Änderung des § 5 (Vereinstätigkeit) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2023 mit Nachtrag Vorstandsbeschluss vom 02.10.2023 hat die Änderung der §§ 3 (Mittel des Vereins), 5 (Vereinstätigkeit), 7 (Austritt) , 12 (Vorstand) mit § 13 der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.07.2002. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 8-11 SB;