Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist dahingehend eingeschränkt, dass bei Ausgaben des Vereins über 2.000,00 EUR ein Beschluss des Gesamtvorstands, bei Ausgaben über 5.000,00 EUR ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Iris Elena Mayr
Schwabmünchen
Vorstand
Andrea Wintermayr
Schrobenhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 29.08.2017 mit Nachtrag vom 10.11.2017.
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2019 hat die Änderungen der § 4 (Mitgliedschaft), 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 9 (Vorstand), 12 (Beurkundung von Beschlüssen, nun Überschrift geändert in: Beschlussfassung des Vorstands), 13 (Auflösung des Vereins und Vermögensbindung), 14 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen, ferner wurde ein neuer § 10 (Kassenprüfung) und ein neuer § 14 (Haftung des Vereins seinen Mitgliedern gegenüber) eingefügt und die nachfolgenden Bestimmungen neu nummeriert.
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2023 hat die Änderung des §§ 2 (Vereinszweck), 15 (Auflösung des Vereins und Vermögensbindung) sowie 16 (lnkrafttreten) geändert.
Freitext
Bl. 1, 2, 4 SB
Bl. 5/7 SB Satzung gem. § 71 BGB: Bl. 7 SB
Bl. 8, 9 SB
Bl. 10/12 SB Satzung gem. § 71 BGB: Bl. 12 SB
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