Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ortsjugendleiter, dem Stellvertreter und dem Schriftführer.
Tag der ersten Eintragung: 14.07.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzungsänderung Blatt 18 - 20 d. A.
Fall 2
Beschluss Satzungsänderung Blatt 51 bis 57 Sonderband
Satzung vom 17.05.2005 zuletzt geändert am 11.10.2005
Die Mitgliederversammlung vom 25.08.2009 hat die Änderung der Satzung bzgl. der Präambel und in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Mitgliedsbeiträge), § 5 (Organe), § 6 (Verfahrensordnung), § 7 (Jugendgruppen), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Ortsjugendleitung), § 10 (Betreuerteams der Jugendgruppen) und § 11 (Finanzierung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.