Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Dies sind der Ortsjugendleiter und sein/e Stellvertreter. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Caroline Lüders
Meppen
Vorstand
Torben Kues
Meppen
Vorstand
Carsten Gluch
Meppen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 01.02.2015.
Die Mitgliederversammlung vom 13.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Organe, Wahlen und Verfahrensrichtlinien) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 8-16 der Akten
Satzung Blatt 38-47 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.