Handelsregister · VR 1320

Registerinformationen

THW-Helfervereinigung Neu-Eichenberg-Witzenhausen · Amtsgericht Eschwege

Unternehmen

Stammdaten

Firma
THW-Helfervereinigung Neu-Eichenberg-Witzenhausen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Witzenhausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1320
Gericht
Amtsgericht Eschwege
Letzte Eintragung
21.12.2022
Abrufstand
10.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Stefan Guthardt

Witzenhausen

Vorstand

Kai Fischer

Witzenhausen

Vorstand

Tim Neuenroth

Bad Sooden-Allendorf

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
  • Tag der ersten Eintragung: 28.06.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Anmeldung Blatt 1 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 9 u. 15 Sonderband
  • Beschluss Blatt 10 ff. Sonderband
  • Satzung Blatt 30 ff. Sonderband
  • Anmeldung Blatt 38 - 40 Sonderband
  • Beschluss Blatt 56 ff. Sonderband
  • Satzung Blatt 60 ff. Sonderband
  • Anmeldung Blatt 71, 72 Sonderband
  • Beschluss Blatt 73, 74 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 75,76 Sonderband
  • Beschluss Blatt 77 ff Sonderband
  • Anmeldung Blatt 80/81 Sonderband
  • Beschluss Blatt 82 ff Sonderband
  • Anmeldung Blatt 86/87 Sonderband
  • Beschluss Blatt 88 ff Sonderband
  • Anmeldung Blatt 92/93 Sonderband
  • Beschluss Blatt 94 ff. Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 27.01.1990
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 Abs. 2 (Name, Sitz und Verbandszugehörigkeit), 8 Abs. 3 (Mitgliederversammlung) und 13 (Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2013 hat die Änderung der Satzung in den Artikeln 5.4 und 5.5 (Beiträge und Spenden) 8.3 (Mitgliederversammlung), 10.3 (Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung), 12 (Jugendabteilung) und 13 (Haftung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.