Handelsregister · VR 20267

Chronologischer Auszug

THW Helfervereinigung Bad Staffelstein e.V. · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
THW Helfervereinigung Bad Staffelstein e.V.

b)
Bad Staffelstein
a)
Jedes Mitglied des Vorstandes ist
einzelvertretungsberechtigt. Vermögenswirksame
Angelegenheiten, die im Einzelfall den Betrag von 5.000
DM übersteigen oder nennenswerte Folgekosten nach
sich ziehen, beschließt die Mitgliederversammlung.

b)
Erster Vorsitzender:
Pelkner, Manfred, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Jäger, Jürgen, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 29.03.1988 zuletzt geändert am 19.11.2003
a)
17.01.2006
Ruschke

b)
Tag der ersten Eintragung:
06.07.1988.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 3-6, 25 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Pelkner, Manfred, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Jäger, Jürgen, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
erster Vorsitzender:
Hofmann, André, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
zweiter Vorsitzender:
Stich, Johannes, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX
a)
02.03.2012
Forkel
3a)
Geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Bei vermögenswirksamen Angelegenheiten, die im
Einzelfall den Betrag von 2.500,00 EUR überschreiten
oder nennenswerte Folgekosten nach sich ziehen, sowie
bei mittel- und langristigen Verträgen ist ein Beschluss
der Mitgliederversammlung erforderlich. Hiervon
unberührt bleibt die eigenständige Mittelverwaltung der
Jugendabteilung, soweit diese mit den ihr zur Verfügung
stehenden Mitteln oder vertraglich zugesagten
Zuwendungen finanziert werden können. Darüber hinaus
gehende Verpflichtungen der Jugendabteilung können
nur im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung
bzw. dem Vorstand getätigt werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem
stellvertretenden Vorsitzenden.
a)
27.05.2014
Günther

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 38
ff. SB.
4b)
Ausgeschieden:
zweiter Vorsitzender:
Stich, Johannes, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Hertel, Lorenz, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX
a)
19.11.2021
Berger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.