Handelsregister · VR 20267
Chronologischer Auszug
THW Helfervereinigung Bad Staffelstein e.V. · Amtsgericht Coburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) THW Helfervereinigung Bad Staffelstein e.V. b) Bad Staffelstein | a) Jedes Mitglied des Vorstandes ist einzelvertretungsberechtigt. Vermögenswirksame Angelegenheiten, die im Einzelfall den Betrag von 5.000 DM übersteigen oder nennenswerte Folgekosten nach sich ziehen, beschließt die Mitgliederversammlung. b) Erster Vorsitzender: Pelkner, Manfred, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Jäger, Jürgen, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 29.03.1988 zuletzt geändert am 19.11.2003 | a) 17.01.2006 Ruschke b) Tag der ersten Eintragung: 06.07.1988. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3-6, 25 SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Erster Vorsitzender: Pelkner, Manfred, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Zweiter Vorsitzender: Jäger, Jürgen, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX Gewählt: erster Vorsitzender: Hofmann, André, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX Gewählt: zweiter Vorsitzender: Stich, Johannes, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX | a) 02.03.2012 Forkel | ||
| 3 | a) Geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei vermögenswirksamen Angelegenheiten, die im Einzelfall den Betrag von 2.500,00 EUR überschreiten oder nennenswerte Folgekosten nach sich ziehen, sowie bei mittel- und langristigen Verträgen ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Hiervon unberührt bleibt die eigenständige Mittelverwaltung der Jugendabteilung, soweit diese mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln oder vertraglich zugesagten Zuwendungen finanziert werden können. Darüber hinaus gehende Verpflichtungen der Jugendabteilung können nur im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung bzw. dem Vorstand getätigt werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. | a) 27.05.2014 Günther b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 38 ff. SB. | |
| 4 | b) Ausgeschieden: zweiter Vorsitzender: Stich, Johannes, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Hertel, Lorenz, Bad Staffelstein, *XX.XX.XXXX | a) 19.11.2021 Berger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.