Handelsregister · VR 160200
Chronologischer Auszug
Thüringer Fahrlehrerverband e.V. · Amtsgericht Erfurt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Thüringer Fahrlehrerverband e.V. b) Erfurt | a) Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam. b) Vorsitzender: Brandes, Gerd-Rüdiger, Suhl, *XX.XX.XXXX 1. Stellvertretender Vorsitzender: Messing, Olaf, Gotha, *XX.XX.XXXX 2. Stellvertretender Vorsitzender: Hildebrandt, Werner, Camburg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 26.05.1990 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 20.05.2006. | a) 19.03.2013 Keller b) Tag der ersten Eintragung: 25.06.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorsitzender: Brandes, Gerd-Rüdiger, Suhl, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 1. Stellvertretender Vorsitzender: Messing, Olaf, Gotha, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 2. Stellvertretender Vorsitzender: Hildebrandt, Werner, Camburg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorsitzender: Bittner, Harry, Altenburg, *XX.XX.XXXX Bestellt: 1. Stellvertretender Vorsitzender: Storch, Robert, Schmalkalden, *XX.XX.XXXX Bestellt: 2. Stellvertretender Vorsitzender: Schmidt, Andrè, Seebergen, *XX.XX.XXXX | a) 20.11.2015 Böhmer b) Protokoll Bl. 99 ff SB; | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2022 hat die Änderungen der §§ 4 (Rechte und Pflichten) und 9 (Beirat) der Satzung sowie die Einfügung eines neuen § 8a (virtuelle Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 03.01.2023 Scholtes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.