Ausführung von Wasser- und Erdbau-, Tief- und Straßenbauarbeiten, Abbrucharbeiten kleineren Umfanges; ferner Hausmeisterservice, Handel mit Baustoffen und verschiedene Arbeiten im Bereich des Hochbaus, der Bauinstallation und des sonstigen Baugewerbes
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Enrico Thormann
Alveslohe
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 086
Peter Manfred Klatecki
Geseke
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
006
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt am 01.04.2023 (AZ: 66 IN 15/23) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
024
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Thormann Baumaschinen und Vermietung GmbH mit Sitz in Ellerau (Amtsgericht Kiel, HRB 20799 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
022
Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 12.08.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage aus dem Vermögen des Inhabers das unter der Firma Enrico Thormann e.K. mit Niederlassung in Ellerau (Amtsgericht Kiel, HRA 11612 KI) betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.